§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) Eckla GmbH, Eckla GmbH, Brunnenstraße 34, 74626 Bretzfeld-Schwabbach, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Ersatzteilshop“) betreibt unter der Webseite https://www.eckla.de einen Online-Shop für Waren. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter https://www.eckla.de. (2) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
- Auswahl der gewünschten Ware,
- Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),
- Prüfung der Angaben im Warenkorb,
- Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),
- Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
- Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.
- Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von drei Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht.
(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Eckla GmbH, Eckla GmbH, Brunnenstraße 34, 74626 Bretzfeld-Schwabbach, Deutschland zustande.
(5) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.
(6) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.
(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte
(1) Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:
- Der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich in der Artikelbeschreibung.
(3) Für den Verkauf digitaler Produkte gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen, insbesondere zu Hard- und/oder Softwareanforderungen an die Zielumgebung. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizensierung.
§ 4 Preise, Versandkosten und Lieferung
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.
(3) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.
(4) Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig (Lieferzeit: 2-4Werktage nach dem Eingang der Zahlung).
(5) Es bestehen die folgenden Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Deutschland, Österreich, Niederlande, Belgien, Dänemark, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
(6) Rabatt und Angebotsaktionen gelten nur im entsprechenden Zeitraum, Rabatte und Gutscheine können nicht miteinander kombiniert werden.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 6 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.
§ 7 Haftung
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.
§ 8 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gegenüber Endverbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 24 Monate.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 10 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(4)Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).“
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Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen – Geschäftskunden
§1 Geltungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Eckla GmbH (nachfolgend „Eckla“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Eckla mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Eckla ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Eckla auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§2 Angebote und Angebotsunterlagen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und setzen die RAL-Angaben gemäß RAL-Register, die Angaben zum Grundmaterial, die Materialbeschaffenheit, detaillierte Zeichnungen und den Einsatzzweck bzgl. dem Korrosionsschutz sowie sonstige Spezifikationen des Kunden voraus. Unser Schweigen auf Angebote des Kunden einschließlich etwaiger in elektronischer Form abgegebener Angebote gilt nicht als Annahme.
(2) Von uns abgegebene Angebote gelten, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, für einen Zeitraum von zwei Monaten.
(3) Für die auszuführenden Arbeiten stellen wir, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist, unsere Lohnarbeit zur Verfügung. Wir sind nicht verpflichtet, An- und/oder Vorgaben, insb. die Angaben des Kunden gemäß Abs. 1 zur Ausführung der Beschichtungs- und Lackierarbeiten bzw. Be- und Verarbeitung der Vertragsware auf Richtigkeit zu prüfen; für diese Angaben übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für eine etwaige Verletzung gewerblicher Schutzrechte.
(4) Mündliche Auskünfte und Zusagen, Daten, Werkstoffangaben gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Prototypen, Qualitäts-, Beschaffenheits- und Zusammensetzungsangaben, Angaben über Eigenschaften sowie Maße der Vertragswaren und Spezifikationen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar; es sei denn, sie werden durch uns schriftlich bestätigt.
§3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, die Kosten der Verpackung und des Transports sowie einer von uns für erforderlich gehaltenen Transportversicherung gesondert zu berechnen. Vereinbarter Versand erfolgt nach unserer Wahl handelsüblicher oder in der vom Kunden beigestellten Verpackung.
(2) Für die Berechnung der Nettopreise sind die von uns ermittelten Stückzahlen, Mengen und Gewichte maßgebend, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu beeinflussende Kostenerhöhungen durch Tarifabschlüsse oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Überschreitet eine Preiserhöhung 5 % des ursprünglichen Preises ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(5) Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Gewährung von Rabatten und Skonti bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(6) Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen auf unsere Vergütung zu verlangen. Diese sind auf einer von uns gestellten Abschlagsrechnung in Höhe der von uns jeweils nachgewiesenen Leistung zuzüglich anfallender Umsatzsteuer zu zahlen. Wir weisen darauf hin, dass wir infolge der Be- oder Verarbeitung von Kundenware ein gesetzliches Pfandrecht an der Kundenware erlangen (§ 647 BGB). Dies üben wir aus, wenn Abschlagsrechnungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt werden.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(8) Im Fall des Zahlungsverzuges, der auf einem erkennbaren Vermögensverfall des Kunden beruht, sind wir zum Rücktritt berechtigt, ohne dass es einer entsprechenden Fristsetzung bedarf.
§4 Lieferung und Lieferfristen / -termine
(1) Wir liefern ab unserem Werk oder Auslieferungslager, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Genannte Liefertermine gelten nur als unverbindliche Richtlinien, sofern sie nicht ausdrücklich von
uns als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Der Beginn der von Eckla angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen
(insb. Vorbearbeitungsmaße und Spezifikationen) sowie die Übergabe und Eignung der Materialien,
des Weiteren die Übersendung aller technischen Unterlagen, Pläne und Bauteilspezifikationen durch den Kunden sowie vor Eingang einer vereinbarten Abschlagszahlung voraus.
(4) Eckla kann – unbeschadet der Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunde eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Eckla gegenüber nicht nachkommt.
(5) Bei Verträgen über die Lohnbearbeitung von beigestelltem Material obliegt dem Kunden die Verantwortung über die Eignung, die Qualität, den Anliefertermin und die Quantität des bereitzustellenden Materials, Stückliste mit Fabrikat, Profil-Nr. sowie Maßen. Wir schulden hierbei lediglich die abgeorderte Beschichtungs- und Lackierarbeit, Pulverbeschichtung auf der Grundlage des Standes der Technik. Materialbedingter Ausschuss liegt nicht in der Verantwortung von uns und ist vom Kunden gesondert nachzuliefern. Sofern vereinbarte Anliefertermine des beigestellten Materials nicht eingehalten werden, kann die geschuldete Leistung von uns nicht termingetreu abgefordert werden. Wir behalten uns hierbei die Geltendmachung des daraus resultierenden Schadens vor. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt ebenfalls vorbehalten.
(6) Bei sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie Komplettierungsarbeiten schulden wir den in den besonderen Individualvereinbarungen oder einzelnen Bestellungen vertraglich vereinbarten Leistungsumfang auf der Grundlage des Standes der Technik.
(7) Eckla haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung und Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Pandemien, Cyber-Angriffe, Streik, Aussperrung bei uns, einem unserer Zulieferer oder bei einem Transportunternehmen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung) verursacht worden sind, die Eckla nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Eckla die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Eckla zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Das Gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung.
Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Eckla vom Vertrag zurücktreten.
(8) Eckla ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen
(9) Gerät Eckla mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung,
gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Eckla auf Schadensersatz
nach Maßgabe des § 10 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
§5 Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Eckla, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Eckla.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Eckla noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und Eckla dies dem Kunden angezeigt hat.
(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.
(5) Die Sendung wird von Eckla nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(6) Eckla hat einen Anspruch auf Abnahme der von uns erbrachten Leistung. Lediglich geringfügige Mängel unserer Leistung berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung.
(7) Wird von uns keine förmliche Abnahme verlangt, so gilt unser Werk mit Ablauf von 12 Werktagen nach Gefahrübergang als abgenommen. Hat der Kunde unsere Leistung in Benutzung genommen oder die von uns bearbeitete Kundenware weiterverarbeitet oder mit anderen beweglichen Sachen verbunden oder die von uns bearbeitete Sache umgestaltet (Ingebrauchnahme), so gilt die Abnahme bereits nach Ablauf von 6 Tagen nach Ingebrauchnahme als erfolgt.
§6 Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von eigenen Produkten
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Eckla gegen den Auftraggeber aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
(2) Die von Eckla an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Eckla. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
(3) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Eckla.
(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Eckla als Hersteller erfolgt und Eckla unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Eckla eintreten sollte, überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Eckla. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt Eckla, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Eckla an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Eckla ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Eckla ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an Eckla abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Eckla darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum von Eckla hinweisen und Eckla hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Eckla die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber gegenüber Eckla
(8) Eckla wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei Eckla.
(9) Tritt Eckla bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§7 Pfandrecht bei Werkleistungen
(1) Durch den Kunden zum Zwecke der Oberflächenveredelung an uns übergebenen Liefergegenstände und -Teile steht uns zur Sicherung sämtlicher Forderungen ein Pfandrecht zu.
(2) Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der lohnveredelten Teile werden bereits jetzt an uns abgetreten.
(3) Wird der Liefergegenstand vom Kunden zusammen mit anderen Waren/Teilen weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis der uns zustehenden Forderung gegen den Kunden zum Rechnungswert der anderen Waren /Teile abgetreten.
(4) Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Kunde uns unverzüglich benachrichtigen.
§8 Technische Anforderungen im Bereich der Pulverbeschichtung
(1) Der Auftraggeber wird zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich ausschließlich elektrisch leitfähige Metalle, die eine Temperaturbeständigkeit von mindestens 220°C für einen Zeitraum von 30 Minuten aufweisen, zur Pulverbeschichtung eignen.
(2) Des Weiteren müssen die vorgenannten Materialien rost- und zunderfrei sein und dürfen keine Rückstände von Silikonen, Klebstoffen, Harzen und Ölen aufweisen. Zudem müssen an den zu beschichtenden Materialien Aufhänge- und Entwässerungsmöglichkeiten vorhanden sein.
(3) Der Auftraggeber wird ferner auf Folgendes hingewiesen:
(a) Die Beschichtung stellt ohne besondere Vereinbarung keinen Korrosionsschutz dar.
(b) Bei der Beschichtung von feuerverzinkten und eloxierten Materialien kann es zu Beeinträchtigungen der beschichteten Oberfläche kommen (kleine Bläschen oder Krater).
(c) Bei Lieferung von lasergeschnittenen Stahlteilen (unter Sauerstoffeinsatz) können die Schnittkanten unter Umständen nicht dauerhaft beschichtet werden.
(d) Eloxierten und pulverbeschichteten Teilen drohen durch Alkalien und Säuren, im Falle unsachgemäßer Behandlung, Schäden (bspw. Veränderung oder Ablösung der Beschichtung).
(e) Die zu beschichtenden Materialien können sich bei der Beschichtung aufgrund der Wärme in Pass- und Maßhaltigkeit verändern. Unter Umständen kann es auch zu Änderungen in der Form kommen.
(4) Für die Nutzung der zu beschichtende Teile im Freien gilt zusätzlich Folgendes:
(a) Für zu beschichtenden Materialien ist vom Auftraggeber anzugeben, wenn diese im Freien eingesetzt werden.
(b) Für den Einsatz im Freien muss das zu beschichtende Material verzinkt oder verchromt sein. Insbesondere blanker Stahl ist für den Einsatz im Freien nicht geeignet, da dieser nicht witterungsbeständig ist.
(5) Wir verwenden zur Bestimmung der Farbtöne die Farbkennung RAL oder NCS. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Farbmuster nur annähernd gelten und somit das pulverbeschichtete Produkt von dem Farbmuster abweichen kann.
Bei der Lichtbeständigkeit von Einfärbungen ist zu beachten, dass die farbigen Beschichtungen – je nach Einsatz – ausbleichen können.
(6) Vom Auftraggeber zur Pulverbeschichtung angelieferte Materialien untersuchen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten und teilen dem Auftraggeber mit, wenn sich die angelieferten Materialien unserem Kenntnisstand nach nicht zur Pulverbeschichtung eignen.
§9 Gewährleistung, Sachmängel
(1) Soweit ein Mangel unserer Leistung auf die Leistungsbeschreibung oder die sonstigen technischen Forderungen des Kunden zurückzuführen ist, oder auf der Beschaffenheit, der von uns zu bearbeitenden Kundenware beruht, sind wir von der Haftung für Mängel befreit. Der Besteller trägt im Hinblick auf die durch zu führenden Oberflächenveredelungen auch die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.
(2) Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nicht übernommen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Kunden. Wir haften ferner nicht für Verschlechterung oder Untergang oder unsachgemäße Behandlung des Liefergegenstandes nach Gefahrübergang.
(3) Wir sind auch von der Haftung für Mängel befreit, wenn der Kunde trotz von uns angemeldeter Bedenken auf der Leistungserbringung besteht.
(4) Führt die Oberflächenveredelung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zum Erfolg, weil z.B. die vom Kunden gemachten Angaben unrichtig sind, wir versteckte Fehler im Lieferteil vor Durchführung der Oberflächenveredelung nicht kannten und nicht kennen konnten oder weil Eigenschaften des bearbeiteten Lieferteils, die Oberflächenbeschaffenheit oder der Zustand des Lieferteils eine erfolgreiche Oberflächenbearbeitung unmöglich machen, wir dies jedoch nicht wussten und nicht wissen konnten, so ist dennoch die erbrachte Lohnarbeit zu bezahlen. Erforderliche Nachbehandlungen werden unter den genannten Voraussetzungen gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Bei Abnahme erkennbare offensichtliche Mängel unserer Leistung sind unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen zu rügen. Sonstige offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich nach Auftreten der Mangelerscheinung mitgeteilt werden. Kommt der Kunde den Obliegenheiten nach Satz 1 nicht nach, ist unsere Inanspruchnahme wegen eines Mangels ausgeschlossen. Der Kunde hat den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels zu beweisen.
(6) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel unserer Leistung/Werkleistung vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wird die Nacherfüllung durch uns nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgreich durchgeführt, so kann der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung von 30 Tagen setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf er nach seiner Wahl berechtigt ist, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Dies gilt auch für die Fälle, in welchen die Nacherfüllung fehlschlägt.
(7) Eine von uns zu leistende Nacherfüllung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn wir den Mangel trotz zweier eigenständiger Nacherfüllungsversuche oder innerhalb der angemessenen Frist nicht beseitigen konnten. Auf das Fehlschlagen der Nacherfüllung kann sich der Kunde nicht berufen, wenn uns nicht zuvor hinreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung gewährt wurde.
(8) Bei Sachmängeln von gelieferten Gegenständen / Produkten von Eckla, sind wir nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(9) Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in § 10 dieser allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(10) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(11) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
§10 Haftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 4 und § 9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.
(3) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(4) Soweit wir gemäß Abs. 2 dieses Paragrafen dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns.
(6) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses Paragrafen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§13 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Die Beziehungen zwischen Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
ECKLA GmbH, Brunnenstr. 34, 74626 Bretzfeld-Schwabbach
Stand: Juli 2025